Schweizerische Freie Kegler-Vereinigung mail@sfkv.ch

Anträge zuhanden der GV vom 11. Dezember 2020 sind bis spätestens am 04. Oktober 2020 schriftlich an den Verbandspräsidenten einzureichen. 

Damit wir die Vorgaben des Schutzkonzeptes zu COVID-19 einhalten können, müssen wir leider die Teilnahme auf die Stimmberechtigten beschränken:

Stimmberechtigt sind:

  • Klubs mit 7 Mitgliedern - haben 2 Stimmen
  • Klubs ab 8 Mitgliedern - haben 3 Stimmen

Zusätzliches Stimmrecht haben:

  • Ehrenmitglieder
  • Rechnungsrevisoren
  • Vorstandsmitglieder

Mit kameradschaftlichen Grüssen

Im Namen des Vorstandes
UV Mittelaargau
Roman Abt, Präsident

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