Die Kranzkarten der SFKV sind eine überaus beliebte Auszeichnung für erfolgreiche Keglerinnen und Kegler.
In der Regel werden bei jedem Wettkampf die ersten 40% der Keglerinnen und Kegler ausgezeichnet. Die Teilnehmer können wählen zwischen einer Kranzauszeichnung und der Kranzkarte, welche einen Wert von CHF 10.00 darstellt. Die lizenzierten Wettkämpfer beziehen heute in der Regel die Kranzkarte und setzen dadurch pro Jahr ca. CHF 600'000.00 um. Das heisst, es sind immer rund 60'000 Karten im Umlauf. Dieser Betrag ist jederzeit durch Anlagen in Form von Obligationen und Anteilscheine gedeckt. Jedes SFKV-Mitglied ist im Besitz eines Mitgliederausweises, welcher über seine Mitgliedschaft Auskunft gibt und gleichzeitig auf die Eintauschbestimmungen für die SFKV-Kranzkarten hinweist. Daraus geht hervor, dass der Inhaber der Lizenz berechtigt ist, die auf seinen Namen lautenden Karten einzutauschen
Mögliche Firmen als Einlösestellen
Jeder Inhaber eines Geschäfts der Sektoren Warenvertrieb oder Dienstleistung ist berechtigt, SFKV-Kranzkarten als Zahlungsmittel entgegenzunehmen und bei der Kranzkarten Eintauschstelle in Rechnung zu stellen.
Ein Betrieb wird in die Liste aufgenommen, wenn sie von einem lizenzierten Kegler die Kranzkarten als Zahlungsmittel entgegennehmen und diese anschliessend an die aktuelle Eintauschstelle der SFKV senden.
Liste aktualisiert: 13.12.2020
→ pdf Adressen Kranzkarten-Einlösestellen (544 KB)
Adresse der Eintauschstelle SFKV
Firmen sind berechtigt, Kranzkarten bei der nachstehenden Eintauschstelle der SFKV einzusenden. Der Betrag wird anschliessend auf das angegebene Bank-/Post-Konto überwiesen. Privat können keine Kranzkarten eingetauscht werden!
Josef Stadelmann
Altweg 3
5707 Seengen
Kontakt
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