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Weisung des ZV an alle Unterverbände der SFKV

(0 Abstimmens)

Gestützt auf die Vorgabe des Bundes und die vom BASPO / BAG publizierten Massnahmen für die Ausübung von Sport in Innenräumen:

AUSZUG DER PUBLIKATION

Breitensport für Personen mit Jahrgang 2000 und älter
Die Vorgaben für sportliche Aktivitäten werden für Personen mit Jahrgang 2000 und älter gelockert und sind fortan für Einzelpersonen oder für Gruppen mit bis zu 15 Personen in Innenräumen und Aussenbereichen eingeschränkt möglich. Auch Wettkämpfe sind unter diesen Umständen zulässig.

Innenräume
In Innenräumen muss grundsätzlich sowohl die Maske getragen als auch der Abstand eingehalten werden. Das macht auch Personaltraining grundsätzlich möglich. Sport ohne Maske ist nur möglich, wenn der Sport mit Maske nicht ausgeübt werden kann und strenge Abstandsvorgaben umgesetzt werden (25m2 p./P. bei körperlich anstrengenden Aktivitäten wie Ausdauertraining im Fitnesscenter (z.B. Velo/Laufband/Ruderergometer), 15m2 p./P. bei «ruhigen», stationären Aktivitäten wie Yoga). Sportarten mit Körperkontakt sind in Innenräumen weiterhin nicht erlaubt. Ebenso dürfen im Gegensatz zu Hallenbädern Innenbereiche von Wellnessanlagen und Freizeitbädern nicht genutzt werden.


Interpretiert die SPOKO der SFKV wie folgt:

  1. Maske und Abstand bei der Ausübung des Sportes im Innenraum sind grundsätzlich obligatorisch
  2. Es gibt keinen generellen Grund, wieso der Kegelsport mit Maske nicht ausgeübt werden kann
  3. Ob Kegeln nun leichte Sportart wie Yoga oder Ausdauersport ist - so ist nebst der Maske (Interpretation a & b) auch die Abstandsvorgabe einzuhalten.
  4. Es gibt keinen Grund aus Sicht der SFKV sich den Bundesvorgaben zu widersetzen.


Bindende Weisung für die Unterverbände der SFKV

Es dürfen keine Meisterschaften (JMS /ext. MS) unter dem Patronat der SFKV durchgeführt werden (keine Nutzung von MAP/Ranglistenportal, keine Ausschreibungen auf den SFKV-UV-Homepages), bis ein entsprechender Bundesratsentscheid ein Kegeln ohne Maske wieder erlaubt.

Begründung:

  1. Wir dürfen uns den Weisungen des Bundesrats nicht widersetzen
  2. Wir wollen keinen Druck auf Keglerinnen und Kegler ausüben, die nicht mit Maske kegeln wollen oder aus gesundheitlichen Gründen nicht können (sofern der Abstand eingehalten werden könnte). Dies würde den Klubs Probleme aufbereiten.
  3. Die Situation betreffend die Nutzung der Innenräume ist für die Kegelbahnbesitzer unklar und das Benützen der Kegelbahnen ist ein Graubereich den wir meiden sollten.

Jaime Iglesias
Zentralsportleiter


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