Anträge zuhanden der GV vom 11. Dezember 2020 sind bis spätestens am 04. Oktober 2020 schriftlich an den Verbandspräsidenten einzureichen.
Damit wir die Vorgaben des Schutzkonzeptes zu COVID-19 einhalten können, müssen wir leider die Teilnahme auf die Stimmberechtigten beschränken:
Stimmberechtigt sind:
- Klubs mit 7 Mitgliedern - haben 2 Stimmen
- Klubs ab 8 Mitgliedern - haben 3 Stimmen
Zusätzliches Stimmrecht haben:
- Ehrenmitglieder
- Rechnungsrevisoren
- Vorstandsmitglieder
Mit kameradschaftlichen Grüssen
Im Namen des Vorstandes
UV Mittelaargau
Roman Abt, Präsident